Luxemburger Wort: „Was sich mit den neuen Abfall-Gesetzen ändert“
Was sich mit den neuen Abfall-Gesetzen ändert
Fünf auf einen Streich: Mit fünf neuen Gesetzen will Luxemburg sein Müllaufkommen drastisch reduzieren. Insbesondere Gastronomie und Handel sind gefordert.
Eigentlich hätte es heute der große Tag von Carole Dieschbourg (Déi Gréng) am Krautmarkt werden sollen. Doch nach ihrem Rücktritt vergangenen Freitag werden die fünf Gesetzentwürfe, mit denen in der Abfallwirtschaft der Weg von der Wegwerf- in die Kreislaufwirtschaft geebnet werden soll, ohne die frühere Umweltministerin debattiert und verabschiedet.
An der Bedeutung des Gesetzpakets gerade für Déi Gréng wird sich nichts ändern. „Auf diesem Feld werden wir als Grüne erwartet – und wir liefern“, spricht die Abgeordnete Stéphanie Empain (Déi Gréng) von einem „großen Moment“.
Auch wenn die angedachten Änderungen einschneidenden Charakter haben, so soll ein etappenweises Vorgehen den betroffenen Akteuren (in erster Linie die Gastronomie und der Handel) die Umsetzung erleichtern.
Bis 2023
- Bei Altbatterien und -akkumulatoren soll eine Mindestsammelquote von 70 Prozent eingeführt werden
Ab Januar 2023
- Verpflichtung für eine getrennte Sammlung von wiederverwendbarem Sperrmüll
- Vor Ort servierte Mahlzeiten müssen in wieder verwendbarem Besteck angeboten werden.
- Auf öffentlichen Festen sind Einwegprodukte aus Kunststoff verboten.
- Der Einzelhandel mit über 400 Quadratmeter Fläche muss die Rücknahme und getrennte Sammlung von Verpackungsmüll gewährleisten.
(Foto: dpa)
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