COVID-19: Schließung von Geschäften (außer Lebensmittelhandel) und Schließung der deutschen Grenze
Hier ist eine Zusammenfassung der neuen Informationen, die sich auf die von der clc vertretenen Bereichen auswirken. Es gibt zwei von ihnen:
1. Schließung von nicht wesentlichen Geschäften
2. Schließung der deutschen Grenze, mit einer Grenzübertrittsgenehmigung für Grenzgänger
Schließung von nicht wesentlichen Geschäften
Zunächst wird empfohlen, dass Unternehmen die Telearbeit so weit wie möglich nutzen und ihre Aktivitäten auf die für das Funktionieren des Unternehmens wesentlichen Aufgaben reduzieren.
Diejenigen Aktivitäten, die für die Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung und des Landes wesentlich sind, sollten beibehalten werden. Die Liste der Regierung umfasst die folgenden Sektoren:
- der Nahrungsmittelsektor
- öffentlicher Verkehr
Alle kommerziellen und handwerklichen Aktivitäten, die die Öffentlichkeit willkommen heißen, bleiben geschlossen.
Diese Schließung betrifft nicht die Geschäfte, die Lebensmittelprodukte verkaufen, wie unter anderem (für die AG relevante Unternehmen):
- Apotheken,
- Optiker,
- Tierfuttergeschäfte,
- Telekommunikationsgeschäfte,
- Geschäfte für Hygiene- und Waschmittel und Sanitäranlagen,
- Vertriebshändler und Fachhandel für medizinisch-sanitäre Ausrüstung,
- Kioske,
Diese Schließung gilt auch für Geschäfte in den Einkaufspassagen von Supermärkten, mit Ausnahme der oben genannten Aktivitäten.
Ein paar Klarstellungen:
- die Schließungen betreffen nur den Empfang der Öffentlichkeit und die Arbeit kann innerhalb des Unternehmens weitergehen: Verkauf über eine Website, Lagerung, Auffüllung der Lagerbestände, Schulung, Reinigung…
- Ebenso können Lieferungen an Kunden weiterhin erfolgen, sofern z.B. keine Montage beim Kunden durchgeführt wird. Das Prinzip ist, den Kundenkontakt auf ein Minimum zu beschränken.
- Abschließend wird das Kerngeschäft des Verkaufsgebietes betrachtet. Wenn Sie eine Nebenaktivität haben, die unter die Liste der Ausnahmen fällt (z.B. Kioske), können Sie den restlichen Bereich nicht öffnen
Schließung der deutschen Grenze
Auch Deutschland hat gerade beschlossen, seine Grenze unter anderem zu Luxemburg zu schließen. Grenzgänger können weiterhin einreisen, wenn und nur wenn sie im Besitz eines von ihrem Arbeitgeber ausgefüllten und unterzeichneten Formulars sind.
Laden Sie das Formular herunter, indem Sie hier klicken.
Wir stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und senden Ihnen regelmäßig aktualisierte Informationen zu.
