17.03.2020

Für den Grenzübertritt benötigen Berufspendler aus Frankreich 3 verschiedene Dokumente

Damit Berufspendlern bei möglichen Grenzkontrollen die Einreise nach Luxemburg vereinfacht gestattet wird, wurde von der luxemburgischen Regierung eine Bescheinigung erstellt, um das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachzuweisen.

Die Bescheinigung zum Nachweis des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden. 

Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Frankreich und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Lage.

Gegen Vorzeigen dieser Bescheinigung sowie folgender Dokumente:

sind Berufspendler, die in Frankreich wohnhaft sind, somit von Beschränkungen von Grenzübergängen zwischen Frankreich und Luxemburg befreit.

Alle Unterlagen sind auf gouvernement.lu erhältlich.