COVID-19 : Bescheinigung für Berufspendler zum Nachweis der Notwendigkeit des Grenzübertritts zwischen Belgien und Luxemburg
Um die Einreise von Grenzgängern nach Luxemburg während der Grenzkontrollen zu erleichtern, hat die luxemburgische Regierung eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer ausgestellt.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis für die Notwendigkeit, die Grenze zwischen Belgien und Luxemburg im Rahmen der COVID19-Situation zu überschreiten. Somit sind Grenzgänger mit Wohnsitz in Belgien bei Vorlage dieser Bescheinigung von den Beschränkungen beim Grenzübertritt zwischen Belgien und Luxemburg befreit.
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