15.04.2022

CONNECT by clc – EU-Lieferkettengesetz

EU-Lieferkettengesetz

Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz vom Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten angenommen wird, kommen auch auf große Transport- und Logistikunternehmen neue Pflichten zu. Unternehmen, die bestimmte Umsatzschwellen übertreffen, müssen sich dann damit auseinandersetzen, ob durch ihre Tätigkeiten Gefahren für Menschen- und Arbeitsrechte oder die Umwelt bei ihren Zulieferern entstehen.

Unter das neue Gesetz sollen EU-Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von über 150 Millionen Euro fallen. Unternehmen unter dieser Umsatzschwelle und weniger als 250 Mitarbeitern sollen ausgenommen bleiben. Zwischen 250 und 500 Mitarbeitern sollen die Sorgfaltspflichten zwei Jahre nach Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht dann gelten, wenn von einem Mindestumsatz von 40 Millionen Euro wenigstens die Hälfte in „Risikosektoren“ erwirtschaftet wird. Dazu gehören die Textilbranche, Nahrungsmittel- und Forstwirtschaft, Bergbau, Metallverarbeitung und die Gasindustrie, jeweils inklusive der zugehörigen Handelstätigkeit.

In der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten müssen die Regeln ebenfalls einhalten, wenn sie die jeweiligen Umsatzschwellenwerte überschreiten.

 

Hier finden Sie die letzte Ausgabe der CONNECT by clc