Arbeitgeber, Sie haben Grenzgänger, die Telearbeit leisten, und Sie fragen sich, welche steuerlichen Folgen dies für Ihre Arbeitnehmer und Ihr Unternehmen hat?
Gehen Sie unten zu den steuerlichen Neuigkeiten für luxemburgische Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die in Frankreich wohnen und Telearbeit leisten.
Wir laden Sie ein, unsere Broschüre zu lesen, in der die verschiedenen Steuervorschriften für Ihre Telearbeit leistenden Grenzgänger (auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Gesundheitskrise) sowie die steuerlichen Folgen, die sich für Sie als Arbeitgeber ergeben können, zusammengefasst sind.
Diese Broschüre soll Ihnen helfen, die möglichen Steuerpflichten, die sich daraus für Sie ergeben, besser zu verstehen, indem sie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt, wie z. B. :
- Welche Toleranzgrenzen gelten mit jedem der Grenzländer?
- Welche Besonderheiten gelten für den Covid-Zeitraum und wie sind die Toleranzschwellen für 2022 anzuwenden?
- In welchen Fällen besteht das Risiko der Anerkennung einer Betriebsstätte für Ihr Unternehmen?
- Welche Belege müssen Arbeitgeber aufbewahren?
Das Dokument wurde von der Union der luxemburgischen Unternehmen (UEL) mit Unterstützung der Chambre de Commerce und in Zusammenarbeit mit der ABBL, dem Verband ACA, der Chambre des Métiers, der clc, der Fédération des Artisans, der FEDIL und HORESCA erarbeitet.
Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind allgemeiner Art und beziehen sich nicht auf die spezifische Situation einer bestimmten Person oder eines bestimmten Unternehmens. Die Informationen können und dürfen ohne eine vorherige professionelle Beratung und ohne eine detaillierte Einzelfallanalyse nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden.
Darüber hinaus wird diese Broschüre regelmäßig auf der Grundlage der verfügbaren Informationen aktualisiert.