Um den Geschäftsführern unserer Mitglieder, die stark von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise betroffen sind, Unterstützung zu bieten, startet die clc eine Zusammenarbeit mit Pétillances, Mitglied der clc, um eine Lösung des Zuhörens und der Beratung durch erfahrene Praktiker anzubieten.
► Wie funktioniert der vorgeschlagene Dienst?
Als Unternehmensleiter, der Mitglied der clc ist, können Sie die Profis von Pétillances von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr kontaktieren, um sie über Ihre Probleme zu informieren*.
Die angebotene Unterstützung umfasst ein erstes Telefoninterview, gefolgt von zwei einstündigen Terminen in den Pétillances-Büros oder per Videokonferenz, die bei der ersten Kontaktaufnahme vereinbart werden.
► Was muss ich tun, wenn ich den Dienst nutzen möchte?
Jeder Unternehmensleiter, der Mitglied der clc ist, hat eine E-Mail mit einem eindeutigen Identifikationscode erhalten, der bei jeder Kommunikation mit Pétillances erwähnt werden muss. Die Fachleute von Pétillances werden die Mitglieder willkommen heißen und ihre Erfahrung und ihr Wissen zur Verfügung stellen, um relevante und realistische Hinweise zu geben.
Sie sind ein Unternehmensleiter, der Mitglied der clc ist, und haben keinen Code erhalten? Zögern Sie nicht, uns eine E-Mail an info@clc.lu zu senden.
*Im Falle eines Notfalls ist der zuständige Dienst SOS Détresse unter +352 45 45 45 (7/7 11h00-23h00) erreichbar.
Informieren Sie sich hier über weitere Kooperationen, welche die clc für seine Mitglieder aufbaut.
In Übereinstimmung mit der DSVGO werden keine Daten, welche die clc von seinen Mitgliedern anvertraut wurden, an Petillances übermittelt. Die Informationen, die von clc-Mitgliedern, die diesen Service nutzen, gesammelt werden, werden nur von den autorisierten Mitarbeitern von Petillances verarbeitet. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, für die sie gesammelt wurden. Im Hinblick auf die DSVGO ist Petillances allein verantwortlich für die Verarbeitung der Daten, die im Rahmen dieses Dienstes verarbeitet werden. Gemäß Artikel 6 1 Absatz d der DSVGO darf die clc die Daten der Person verwenden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erforderlich ist.