DELANO – „The day after tomorrow“

Much of the future is out of our control, but there is a lot we can do to be in good shape for whatever comes next, says Nicolas Henckes of Luxembourg companies federation the clc.

I guess everybody will agree on the fact that, as a country, we are facing a significant challenge.

First, there’s the public health situation of course and it will soon become a more personal issue, when the first people we know will fall ill and maybe even not survive the virus. The chances are that everyone will get the virus at one stage or another, with more or less unpleasant consequences. This poses an immediate threat that we have to face up to.

Second, however, we might have a larger peril looming at our door. The possibility of a strong economic crisis following up on the pandemic might prove as devastating as a tsunami after an earthquake. This would cause much greater damage on the medium term to our societies, impacting even how our democracies work. So, what can we do about that without triggering a heated and counter-productive Health vs. Economy debate? These concepts are not opposed at all, they are parts of our society and they are interdependent: the failing of one will result in the failing of the other.

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Luxemburger Wort : „Luxemburg: Wirtschaftsakteure reagieren auf Hilfspaket“

Die Regierung hat am Mittwochabend ein Hilfspaket angekündigt, um die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus abzufedern. Die Wirtschaftsakteure nehmen die Maßnahmen positiv auf. Für einige besteht aber noch Handlungsbedarf.

Seit Tagen steht die Luxemburger Wirtschaft still – das Corona-Virus hat das ganze Land fest im Griff. Um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern will die Regierung nun mit einem Hilfspaket die Wirtschaft vor dem Absturz schützen; insgesamt sollen 8,8 Milliarden Euro mobilisiert werden.

Die Wirtschafts-Redaktion des „Luxemburger Wort“ hat die Reaktionen der Wirtschaftsakteure nach Ankündigung der Hilfsmaßnahmen gesammelt.

 

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COVID-19: Neues Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit bei höherer Gewalt aufgrund der COVID-19 Krise

 

Um Arbeitsplätze zu erhalten und demzufolge Entlassungen zu verhindern, sieht das luxemburgische Arbeitsrecht verschiedene Regelungen der Kurzarbeit vor. Kurzarbeit ermöglicht es den Unternehmen, eingearbeitete und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch in Krisenzeiten weiterzubeschäftigen.

Die Kurzarbeit ist also gerade in der gegenwärtigen Krise ein wirksames Instrument, um Unternehmen zu unterstützen, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der COVID-19 Pandemie ganz einstellen müssen oder erhebliche Einbußen zu verzeichnen haben.Angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Lage und der massiven Auswirkungen auf Unternehmen und Mitarbeiter sind die Antragsbedingungen und das Beantragungsverfahren geändert worden.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung von Kurzarbeit bei höherer Gewalt aufgrund der COVID-19 Krise hat die ADEM in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Konjunkturkommitees (comité de conjoncture) und dem CTIE (Centre des technologies de l’information de l’Etat) ein neues automatisiertes Verfahren entwickelt, das die Beantragung der Kurzarbeit mittels eines Online-Formulars ermöglicht. Das Online-Formular ist abrufbar unter:

http://guichet.lu/cocp.

 

Die Beantragung muss jeden Monat erfolgen.

 

Unternehmen können ihren Antrag mittels einer gesicherten Authentifizierung (Luxtrust-Produkt wie z.B. Token, Smartcard oder Signing stick) oder eines elektronischen Ausweises einreichen. Sie können mit der Beantragung aber auch einen Vertreter (z.B. Steuerberatung) beauftragen, sollen sie selbst über kein LuxTrust-Produkt verfügen.

Die eingegebenen Daten werden in einem automatisierten Verfahren von der ADEM verarbeitet. Bei der Erstellung des Online-Antrags wurde darauf geachtet, dass es so einfach wie möglich von den Unternehmen auszufüllen ist. Ab heute müssen die Unternehmen zwingend das Online-Formular für die Beantragung von Kurzarbeit verwenden (Anträge per Post, E-Mail oder Fax werden nicht mehr akzeptiert).

Anträge von Unternehmen, die aufgrund der von der Regierung im März 2020 vorgenommenen Entscheidungen ihre Aktivitäten ganz einstellen mussten, werden direkt von der ADEM bearbeitet.

Anträge von anderen Unternehmen werden nach Zustimmung durch das Konjunkturkommitee bearbeitet. In beiden Fällen überweist die ADEM nach Erhalt der Anträge eine Vorschusszahlung in Höhe von 80% der Mitarbeiter in Kurzarbeit. Damit soll die zeitnahe Liquidität der Unternehmen gewährleistet werden. Nach Monatsende muss das Unternehmen eine detaillierte Abrechnung über die tatsächlich in Kurzarbeit geleisteten Mitarbeiterstunden vorlegen. Auf Grundlage dieser Abrechnung kalkuliert die ADEM die tatsächliche Summe des Kurzarbeitergeldes, das vom Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’emploi) ausgezahlt wird. Sollte die Vorschusszahlung höher als die tatsächlich errechnete Summe sein, muss das Unternehmen den zuviel erhaltenen Betrag zurückerstatten.

Welche Unternehmen sind förderfähig im Rahmen der neuen Kurzarbeiteregelung aufgrund von COVID-19 ?

Unternehmen, die aufgrund der von der Regierung vorgenommenen Entscheidungen ihre Aktivitäten ganz einstellen mussten, sind automatisch förderfähig und benötigen keine Zustimmung durch das Konjunkturkommitee.

Alle anderen Unternehmen, die wirtschaftliche Einbußen aufgrund der COVID-19 Krise zu verzeichnen haben, benötigen die vorherige Zustimmung durch das Konjunkturkommittee.

Zeitarbeitsunternehmen können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn sie die Verträge mit ihren Mitarbeitern, die aufgrund der aktuellen Lage ihre Tätigkeiten nicht ausüben können,  aufrechterhalten.

Beide Unternehmensgruppen müssen für die Beantragung der Kurzarbeit dasselbe Formular auf Guichet.lu beantragen.

 

Welche Mitarbeiter fallen unter das neue Kurzarbeitergeld aufgrund von COVID-19 ?

·       Mitarbeiter in unbefristeten und befristeten Verträgen (die zum Zeitpunkt des Eintretens durch höhere Gewalt bereits abgeschlossen waren)

·       Lehrlinge in der Erst- und Erwachsenenausbildung

Was sollen die Unternehmen machen, die bereits einen Antrag auf Kurzarbeit auf Grundlage des alten Formulars eingerichtet haben?

Die Antragen, die beim Sekretariat des Konjunkturkommittees per Post, E-Mail oder Fax eingereicht worden sind, werden derzeit bearbeitet. Angesichts der extrem hohen Antragszahlen kann die Bearbeitung noch bis zum 3. April 2020 andauern. Anträge von Unternehmen, die einen unvollständigen Antrag eingereicht haben, werden nicht bearbeitet. Diese Unternehmen werden von der ADEM kontaktiert.

 

Link:

http://guichet.lu/cocp.

 

 

 

Einführung der JobSwitch-Plattform

Das House of Entrepreneurship der Handelskammer hat eine Plattform für den Austausch von Arbeitskräften zwischen Unternehmen eingerichtet. Diese Plattform basiert auf einer von der clc entwickelten Idee und wurde in Partnerschaft mit dem Arbeitsministerium, dem Wirtschaftsministerium und der Adem entwickelt. Das Ziel ist es, dass Unternehmen, die Arbeitskräfte benötigen, und Arbeitssuchende, oder von der Kurzarbeit betroffene Angestellte, zusammen zu bringen und dadurch eine gegenseitige Win-Win Situation zu schaffen.

Die JobSwitch-Plattform ist ein Instrument, das speziell dafür entwickelt wurde, um das Solidaritätsverhalten in der aktuellen Krise zu unterstützen. Ziel ist es, den Einsatz der verfügbaren Arbeitskräfte während der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Krise zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies hat von einem Sektor zum anderen unterschiedliche Auswirkungen. Während einige Unternehmen, darunter die meisten Geschäfte, Bauunternehmen und Horeca-Betriebe, um nur einige zu nennen, gezwungen sind, ihre Betriebe zu schließen oder ihre Tätigkeit drastisch einzuschränken, sind andere, insbesondere Lebensmittelsupermärkte und der Logistiksektor, von der Nachfrage überfordert, während sie gleichzeitig mit personellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Quarantänemaßnahmen oder der Notwendigkeit der Kinderbetreuung konfrontiert sind.

JobSwitch möchte eine Antwort auf diese Situationen geben, indem es einfach und schnell ermöglicht, Personal zwischen Unternehmen zu verleihen und Anträge von Arbeitslosen, von der Kurzarbeit Betroffenen oder Selbständigen, die potenziell an diesem Programm zur Ergänzung ihres Einkommens interessiert sind, einzureichen. Es handelt sich also um eine Win-Win Initiative für jene Menschen, Unternehmen und Einzelpersonen, die diese Chance ergreifen und damit die Erbringung der für die Gesellschaft wesentlichen Dienstleistungen ermöglichen, wie z.B. den Transport lebensnotwendiger Güter und die Versorgung von Lebensmittelgeschäften.

Weitere Informationen :

www.jobswitch.lu
jobswitch@cc.lu

Covid-19: Einrichtung eines Notfallfonds für Kleinstunternehmen und Selbständige

Angesichts der Covid-19-Krise hat die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) einen Notfallfonds für Kleinstunternehmen und Selbstständige eingerichtet.

Dank dieser Maßnahme können Unternehmen mit höchstens 9 Arbeitnehmern und Selbstständige mit einer gültigen, vor dem 18. März 2020 ausgestellten Niederlassungsgenehmigung (mit einem Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro und deren Tätigkeit infolge des Inkrafttretens der großherzoglichen Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 unterbrochen werden musste) eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro beantragen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den zahlreichen Kleinstunternehmen und Selbstständigen eine finanzielle Soforthilfe zu gewähren, da diese – obwohl sie ein wesentlicher Bestandteil unseres Wirtschaftsgefüges sind – im Allgemeinen am anfälligsten für unvorhersehbare Ereignisse wie Covid-19 sind.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Beihilfe unabhängig von dem Gesetzesentwurf gewährt wird, mit dem die bestehenden Beihilfeinstrumente ergänzt werden.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung vom 23. März 2020 „COVID-19: Unternehmen in Agonie“

Der Vorstand der clc traf sich am Montag, den 23. März 2020, im Rahmen einer Videokonferenz, um über die Krisensituation, die ganze Bereiche unserer Wirtschaftszweige sehr hart trifft, zu diskutieren.

Die clc möchte zunächst den Teams unserer Mitgliedsunternehmen, die vor Ort an vorderster Front im Dienste unserer Mitbürger tätig sind, ihre Anerkennung aussprechen: Mitarbeiter von Supermärkten; Lastwagenfahrern; Busfahrern; Apothekenmitarbeiter; Mitarbeiter der medizinischen Laboren; Mitarbeiter der Reisebüros, die die im Ausland gebliebenen Personen zurückführen..

Die Informationen, die wir aus allen unseren Sektoren erhalten, sind offensichtlich alarmierend, vor allem im Handels- und Dienstleistungssektor, wo sehr viele Unternehmen sowie eine Vielzahl von Selbständigen völlig zum Erliegen gekommen sind und kein Einkommen mehr erzielen. Die clc fordert die Verbraucher auf, ihre Loyalität zu den luxemburgischen Geschäften zu bewahren, indem sie weiterhin zu Hause, möglichst online oder durch den Kauf von Gutscheinen, die bei der Wiedereröffnung der Geschäfte eingelöst werden können, kaufen.

Die clc begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der Regierung, und die bereits unternommenen Schritte, die in die richtige Richtung gehen und wichtig sind. Leider sind sie immer noch unzureichend und die clc setzt große Hoffnungen in das Stabilisierungsprogramm, das der Wirtschaftsminister am Mittwoch nach dem Regierungsrat ankündigen soll. Die Botschaft der clc ist sehr klar: Ohne substantielle direkte Hilfe werden die Konkurse von Unternehmen und Selbständigen wahrscheinlich in hohem Maße zunehmen. Wir müssen schnell und entschlossen handeln.

Schließlich möchte die clc an die Vermieter der an unsere Unternehmen vermieteten Geschäftsräume appellieren: Gewähren Sie, soweit möglich, mehrmonatige Zahlungsfristen oder sogar deutliche Ermäßigungen für Mieten für Zeiträume ohne Umsatz. Wenn Sie können, helfen Sie Ihren Mietern durch diese Krise!

L’essentiel : „Bargeldzahlung darf nicht verweigert werden“

Der Verbraucherschutz des Großherzogtums kritisiert, dass viele Geschäfte in der Corona-Krise kein Bargeld mehr annehmen.

Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus greifen einige Ladenbesitzer im Großherzogtum zu strenge Maßnahmen. Wie der Luxemburger Verbraucherverband (ULC) mitteilt, verweigern viele Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und Apotheken ihren Kunden das Bezahlen mit Bargeld.

Nach Ansicht der ULC ist dies auch sinnvoll: Wer mit Karte zahlen kann, solle dies auch tun. Gleichzeitig weisen die Verbraucherschützer aber darauf hin, dass Barzahlungen per Gesetz nicht abgelehnt werden dürfen: «Es gibt immer noch Verbraucher, insbesondere ältere und schutzbedürftige Menschen, die keine Bank- oder Kreditkarten besitzen», erklärt die ULC und fordert die Regierung diesbezüglich zu einer klaren Stellungnahme auf.

Claude Bizjak, stellvertretender Direktor des luxemburgischen Handelsverbandes (CLC) nimmt die Gewerbetreibenden in Schutz. «Wenn einige Ladeninhaber so reagieren, dann nicht, um ihre Kunden zu verärgern. Sie wollen nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten. Ich kann sie verstehen». Seiner Meinung nach sind Cash-Automaten, wie es sie beispielsweise in einigen Tankstellen gibt, die Ideallösung. Die Geräte verhindern den physischen Kontakt beim Bezahlen.

Lire l’article du 23 mars 2020 sur l’essentiel.lu en cliquant ici.

Covid-19 : Leitfaden mit Maßnahmen zur Krisenbewältigung – für Unternehmen der Wirtschaftsbereiche, die von der clc vertreten sind

In dieser Krisenzeit hat die clc einen „Leitfaden mit Maßnahmen zur Krisenbewältigung – für Unternehmen der Wirtschaftsbereiche, die von der clc vertreten sind“ erstellt, der Ihnen auf unserer Website zur Verfügung steht. Er gibt Ihnen einen aktuellen Stand der Maßnahmen, um die meistgestellten Fragen zu beantworten.

Er wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Informationen verfügbar sind.

NB: In diesem Zeitraum gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen zu den bestehenden Rechtsvorschriften. Für alles, was nicht anders angegeben ist, gilt die Gesetzgebung.

 

Zum Leitfaden.

Maßnahmen bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise durch das Centre Commun de la Sécurité Sociale durchgeführt werden

Angesichts der Auswirkungen des COVID-19 auf die Unternehmen und Selbständigen in Luxemburg haben das CCSS und der Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider, eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Unternehmen und Selbständigen zu unterstützen, indem sie ihnen mehr Flexibilität bei der Verwaltung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bieten.

Daher wird das CCSS ab dem 1. April 2020 die folgenden vorübergehenden Maßnahmen einführen:

  • Aussetzung der Berechnung von Verzugszinsen für verspätete Zahlungen;
  • Aussetzung des Zwangseinziehungsverfahrens von Beiträgen;
  • Aussetzung der Durchsetzung von Zwangsbefehlen durch Gerichtsvollzieher;
  • Aussetzung der Bußgelder, die gegen Arbeitgeber verhängt werden, die mit der Abgabe von Erklärungen an den CCSS in Verzug sind.

Diese Maßnahmen werden so lange fortgesetzt, bis der CCSS-Verwaltungsrat feststellt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt sind. Sie ermöglichen es Arbeitgebern, die sich nach der COVID-19-Krise in einer finanziell prekären Situation befinden, die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge in den kommenden Wochen besser zu bewältigen, ohne administrative Sanktionen befürchten zu müssen.

Es ist zwar offensichtlich, dass alle Sozialbeiträge weiterhin fällig sind, aber der Arbeitgeber kann dennoch seinen Cashflow besser organisieren, in Kombination mit anderen wirtschaftlichen Maßnahmen, die im Rahmen der COVID-19-Krise eingeführt wurden.

Die oben genannten Maßnahmen gelten nicht nur für zukünftige Beitragsabrufe, sondern auch für die aktuellen Salden der Sozialversicherungsbeiträge, trotz möglicher Erwähnungen (Zinsen, Geldstrafen, …) auf dem Kontoauszug des CCSS vom 14. März 2020.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird das CCSS die Abwicklung eines Vorschusses auf die finanzielle Entschädigung für den außerordentlichen Familienurlaub vornehmen. Der außerordentliche Familienurlaub wird jenen Eltern gewährt, deren Kinder von der vorübergehenden Schließung der Grund- und Sekundarschule, der Berufsausbildung, der Kinderbetreuungseinrichtungen usw. betroffen sind.

Mit dieser Maßnahme soll ein wesentlicher Teil der Rückerstattung der Gehälter, die die Arbeitgeber den betroffenen Eltern weiterhin zahlen müssen und die normalerweise erst im Mai 2020 über die Mutualité des Employeurs erfolgen würde, vorgezogen werden.

Der CCSS wird sich mit den Arbeitgebern, die möglicherweise von einem solchen außerordentlichen Urlaub aus familiären Gründen betroffen sind, in Verbindung setzen, um ihnen die notwendigen Informationen mitzuteilen, damit sie einen solchen Vorschuss auf die Rückerstattung der Mutualité des Employeurs beantragen können. Der Vorschuss wird bis Mitte April 2020 aufgelöst.

Mitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit und des Centre Commun de la Sécurité Sociale