Wirtschaft – Luxembourg-City Incubator feiert Geburtstag

Erste Bilanz nach einem ereignisreichen Jahr

Der Luxembourg-City Incubator (LCI) wurde 2018 von der luxemburgischen Handelskammer in Kooperation mit der Stadt Luxemburg ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der Stadt und des Landes zu stärken. Zentrale Aufgabe des LCI ist es, Start-ups dabei zu helfen, konkrete, innovative und praktische Lösungen zu entwickeln, von der die lokale Bevölkerung sowie Unternehmen profitieren können.

Somit wurden im vergangenen Jahr schon verschiedenste Wirtschafts-, Umwelt- und Mobilitätsinitiativen seiner beiden wichtigsten Partner unterstützt.

 

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Lesen Sie hier die neuste Ausgabe der Connect by clc.

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eSST-clc Kollaboration | Sichern Sie sich Ihren Vorzugstarif

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Erfüllt Ihr Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen?

Um sicherzustellen, dass Sie die Vorschriften einhalten und nicht mit schwerwiegenden Sanktionen* belastet werden, bietet die clc ihren Mitgliedern in Zusammenarbeit mit eSST, Unterstützung durch eine, auf die Prävention von Berufsrisiken spezialisierte, Firma an, die:

♦ eine innerbetriebliche Diagnose in Anwesenheit des Unternehmensleiters (auf Französisch, Englisch oder Deutsch) durchgeführen

♦ und einen Bericht über die Stärken und die Verbesserungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erstellen kann.

♦ Wie läuft eine solche Diagnose ab?
Unten erhalten Sie alle Informationen über das Interventions-Verfahren bei einer Compliance-Diagnose im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

♦ Wie viel kostet eine Diagnose?
eSST hat verschiedene Packages entwickelt, die je nach Größe und Art der Unternehmen variieren. clc-Mitglieder erhalten einen Vorzugssatz von 30%. Sie möchten gerne weitere Informationen erhalten oder direkt von der eSST kontaktiert werden?

► Dann schreiben Sie uns: info@clc.lu

* Strafrechtlichen Sanktionen können sich auf eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu sechs Monaten und / oder eine Geldstrafe von 251 bis 25.000 Euro belaufen.

 

Weitere Informationen zum Interventions-Verfahren.

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