Social Media – Instagram wird endgültig zur Einkaufsplattform

Neue Funktion erfreut Instagram-Nutzer!

Gute Neuigkeiten für Instagram-Nutzer. Die Nutzer des Foto-Netzwerks können ab sofort direkt über die App einkaufen. Ermöglicht wird das Ganze über die neue  “Checkout-Funktion”, über die der gesamte Einkaufsprozess, inklusive Bezahlung und Speicherung der Zahlungsinformationen abgewickelt werden kann. Die neue Funktion startet zunächst in den USA, wo zu Beginn 23 bekannte Marken wie Nike, Adidas, H&M, Zara und Dior ihre Artikel zum direkten Kauf anbieten wollen. Ab wann auch andere Nutzer außerhalb der USA von der neuen Einkaufsfunktion profitieren können, ist jedoch noch nicht bekannt.

 

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Lebensmittelhandel – Personalisierter Onlineshop für Migros-Kunden

Schweizer Marktführer Migros macht Mut für Experimente

Der Schweizer Handelsriese Migros ist auch online eine Macht – stolze 60% beträgt der Marktanteil der Unternehmenstochter Leschop.ch unter den Online-Supermärkten.

Die Marktführerschaft macht scheinbar Mut für Experimente: Mit “my Migros” wird gerade in Bern eine neue Art von Onlineshop für Lebensmittel getestet. Das Besondere dabei: Bei “my Migros” bekommt der Kunde nur jene relevanten Produkte angezeigt, die auch seinem Einkaufsverhalten entsprechen – online wie offline. Das System greift dabei auf die Nutzerdaten des firmeneigenen Loyalty-Programms “Cumulus” zurück und bestimmt dadurch das Angebot im Onlineshop. Der Kunde bekommt also seinen ganz persönlichen Onlineshop auf Basis der eigenen Konsumpräferenzen.

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Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn

Alle Fragen und Antworten zur Steuergutschrift finden Sie in der neuen UEL Broschüre

Durch das Haushaltsgesetz 2019 wurde eine Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn (CISSM) eingeführt, in deren Genuss Arbeitnehmer (und Auszubildende) kommen können, die einen monatlichen Bruttolohn zwischen 1.500 EUR und 3.000 EUR beziehen. Zweck der CISSM ist eine Aufwertung des Mindestlohns, eine Maßnahme, die mit einer Heraufsetzung des Bruttobetrags des sozialen Mindestlohns (SSM) um 2,01 % einhergeht, um die Verpflichtung der Regierung zu erfüllen, den SSM um 100 EUR anzuheben. Die CISSM gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.

Mehr Informationen erhalten Sie in der neuen Broschüre der UEL!

 

UEL Broschüre – Steuergutschrift für den sozialen Mindestlohn